Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die CRR-Begleitverordnung geändert wird (1. CRR-BegleitV-Novelle)
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
- Begutachtungsentwurf und Materialien