28. Antrag: Ein Jahr Elternteilzeitbeschäftigung – bei einer 50%igen Verringerung der Arbeitszeit – vermindert den Pensionsanspruch um ca. 1 Prozent !

Antrag Ausschuss Franen-, Familien- und Gesellschaftspolitik,  168. Vollversammlung – AK Tirol, 30.10.2015

Beschluss: Einstimmig angenommen, dem Vorstand (11.11.2015) zugewiesen

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