Veröffentlicht am 25. Oktober 201916. Oktober 2024 von dgrubac05. Antrag: Der Familienzeitbonus muss einen Einkommensausgleich darstellen und darf nicht vom Kinderbetreuungsgeld in Abzug gebracht werden Antrag AAB-FCG, 177. Vollversammlung – AK Tirol, 25.10.2019: Der Familienzeitbonus muss einen Einkommensausgleich darstellen und darf nicht vom Kinderbetreuungsgeld in Abzug gebracht werden Beschluss: Einstimmig angenommen