Bundesgesetz, mit dem das Bundes-energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz,mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei kleinen und mittleren energieverbrauchenden Unternehmen bereitgestellt werden, erlassen werden und das Wärme- und Kälteleitungsgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energie-Control-Gesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Energieeffizienzpaket des Bundes
Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen von sogenannten Smart Meter steht in keinem Verhältnis. Allein bereits bei der Höhe der Zählergebühren werden in der Praxis nicht nachvollziehbare monatliche Mieten eingehoben.
Zu den Fördermitteln ist zu präzisieren, in welcher Höhe „sonstige Zuwendungen“ vorgesehen sind.
Es ist nicht pauschal Fernwärme als anzustrebenden Heizsystem zu sehen.
Mahnungen und allfällige Unterbrechungen der Stromversorgung dürfen nur bei tatsächlichen Zahlungsrückständen erfolgen, nicht aber im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen.
Es sollte vorgesehen sein, dass der Endkunde dem Energielieferanten direkt die Zählerstände bekannt gibt, und dieser sie wiederum dem Netzbetreiber weiter gibt.
Für den Gasbereich ist der Nutzen von intelligenten Messgeräten noch einmal geringer als im Strombereich, weshalb wir uns gegen eine verpflichtende Umstellung auf intelligente Gaszähler aussprechen. - Ministerialentwurf (442/ME) und Erläuterungen