Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen und zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (Reihungskriterien-Verordnung) geändert wird (5. Änderung der Reihungskriterien-Verordnung)
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