Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 einen neuen Richtlinienvorschlag zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen vorgelegt. Das bestehende Notifizierungsverfahren hat der Kommission zufolge keinen adäquaten Beitrag zu einer ordnungsgemäßen und vollständigen Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie geleistet und soll aus diesem Grund überarbeitet werden. Die Richtlinie sieht ein Verfahren vor, das an die Stelle des bereits bestehenden, durch die Dienstleistungsrichtlinie festgelegten Notifizierungsverfahrens treten soll. Alle Dokumente sind auch über http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/20502?locale=de abrufbar.
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- 1_DE_ACT_part1_v7
- 1_DE_resume_impact_assessment_part1_v1
- 1_EN_impact_assessment_part1_v3