Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung (ZZV)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
Nach Meinung der Kammer müsste daher zunächst eine Mindestpersonenzahl auch bei der Sicherheits-VRG vorgesehen werden. - Begutachtungsentwurf