Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO geändert wird.
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme
- Entwurf
- Erläuterungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO geändert wird.
Dokumente: