Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung und das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, geändert werden (Drittes Gewaltschutzgesetz – 3. GeSchG
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- Begutachtungsentwurf und Materialien