Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Verbrechensopfergesetz
Kein Einwand - BAK Stellungnahme Verbrechensopfergesetz
In diesem Zusammenhang wird angeregt, die Pauschalentschädigungen auf Opfer von Sexualdelikten – unabhängig vom Vorliegen einer Körperverletzung – auszudehnen. Außerdem sollte sich die Kostenübernahme im Rahmen der Heilfürsorge nicht nur auf Notfallinterventionen beschränken, sondern bei Bedarf auch auf Langzeittherapien ausgedehnt werden. - Ministerialentwurf (436/ME) und Erläuterungen