AK Tirol Stellungnahme Körperschaftsteuerrichtlinien 2013
Wenn innerhalb des Betriebsratsfonds eine Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung mit einem eigenen Rechnungskreis unter genauer Definition der Leistungsberechtigten und einer schriftlichen Satzung installiert wird, so sind die Voraussetzung einer KESt-befreiten Unterstützungseinrichtung gegeben. Diese Klarstellung sollte ergänzend in den Richtlinien aufgenommen werden.