Anspruch auf Ausgleichszahlung für annullierten Rückflug auch bei „no show“ bei Hinflug

Auch wenn der Fluggast Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht hat, verliert er seinen aus der Annullierung (nur) des Rückfluges resultierenden Ausgleichsanspruch gemäß Art 7 EU-FluggastVO nicht bloß deshalb, weil er den Hinflug nicht angetreten hat. (RIS RS RKO0000048).

LG Korneuburg 21.03.2023, 22 R 223/22g