Erste Rechtsprechung des OGH zur Frage zu, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß ein Mitglied (§ 1 Abs 1 TAG) sein Recht auf Beschäftigung iSd § 18 Abs 1 TAG durchsetzen kann: Das Recht auf Beschäftigung nach § 18 TAG selbst ist nicht gerichtlich einklagbar. (OGH.at)