EuGH: Flug – vorweggenommene Beförderungsverweigerung

Wurde Fluggästen im Voraus mitgeteilt, dass sie gegen ihren Willen auf einem gebuchten Flug nicht befördert werden, gebührt ihnen eine Ausgleichszahlung, selbst wenn sie sich nicht am Flugsteig eingefunden haben – und zwar auch dann, wenn sie (vergleichbar einer Flugannulierung) mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Beförderungsverweigerung unterrichtet wurden. (Quelle: LexisNexis Rechtsnews Nr. 34678)

EuGH Rechtssache C‑238/22 FW gegen LATAM Airlines Group SA