Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten (Quelle: Curia Presseaussendung Nr. 158/2023)
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-660/20 Lufthansa CityLine