Rehabilitationsgeld wegen Berufsunfähigkeit für freie Dienstnehmer

Erste höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage , ob Tätigkeiten, die in Pflichtversicherungsmonaten aufgrund von freien Dienstverhältnissen erbracht wurden, im Zusammenhang mit § 273 Abs 1 (bzw § 255 Abs 2) ASVG zu berücksichtigen seien: 

§ 4 Abs 4 ASVG ordnet die umfassende Gleichstellung freier Dienstnehmer auch im Leistungsrecht an.Für die Beurteilung des Berufsschutzes kommt es auf die vertragliche Grundlage von Tätigkeiten, die die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründe, nicht an. Maßgeblich ist nur, ob die jeweilige Tätigkeit (inhaltlich) eine qualifizierte Tätigkeit iSd § 273 Abs 1 oder § 255 Abs 1 ASVG ist. Es wirkt sich daher auf den Berufsschutz nicht aus, dass dieselbe Angestelltentätigkeit teilweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses und teilweise als freie Dienstnehmerin ausgeübt wurde. (RIS RS0134614)

OGH 19.12.2023, 10 ObS 60/23f