Zu den vom Schädiger zu ersetzenden Bruttolohnkosten einer professionellen Pflegekraft gehören auch die Kosten der Urlaubsersatzleistung in Höhe von einem Zuschlag von 9,6 %. (RIS RW0001064)
OLG Wien 26.02.2024, 16 R 216/23m
Automatisch generierte Zusammenfassung des Urteils (KI Copilot):
Bei einem Verkehrsunfall in Wien wurde der Kläger als Fußgänger verletzt, wobei der Erstbeklagte als Fahrzeuglenker das Alleinverschulden traf. Der Kläger erlitt einen unverschobenen Bruch am Oberarm und benötigte nach dem Unfall Hilfe im Alltag und bei der Körperpflege. Das Gericht gab der Berufung des Klägers teilweise statt und sprach ihm eine zusätzliche Entschädigung für Schmerzengeld und Haushaltshilfe zu. Die Revision wurde nicht zugelassen, und die beklagten Parteien müssen dem Kläger die festgelegten Kosten ersetzen.