Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Ausbildungen von Zivildienstleistenden bestimmt werden, für die Rechtsträger von Einrichtungen ein Ausbildungsbeitrag gewährt werden kann (Zivildienst-Ausbildungs-Verordnung – ZiDAV)
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme Zivildienst-Ausbildungs-Verordnung – ZiDAV
- BAK Stellungnahme ZiDAV
- Begutachtungsentwurf und Materialien