Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend Umsätze, für welche die Steuerschuld zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf den Leistungsempfänger übergeht (Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung – USt-BetrugsV)
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme: Kein Einwand.
- Begutachtungsentwurf und Materialien