Entwurf einer Verordnung der Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger und Finanzgeschäfte vom Vier-Augen-Prinzip ausgenommen werden
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
- Begutachtungsentwurf VO_Ausnahme_4-Augen-Prinzip