Ersuchen um Mitteilung bis 20.2. 2014 (wegen Einladung in ÖGB am 21.2. 2014 zur Meinungsbildung), ob meine Sicht geteilt wird:
Ersuchen um Mitteilung bis 20.2. 2014 (wegen Einladung in ÖGB am 21.2. 2014 zur Meinungsbildung), ob meine Sicht geteilt wird:
- Grundsätzliche Unterstützung der momentanen Österreichischen Position (letzte Seite, Punkte 1 u 2 der Beilage) gegen eine Einrichtung eines IAO-Gerichts einzutreten (arg: nicht notwendig, weil man sich an IGH wenden kann, Weiterleitung von Fällen durch Verwaltungsrat verhinderbar und nicht sozialpartnerschaftlich besetzt),
- aber Überdenken der bisherigen österreichischen Haltung, wenn sich abzeichnet, dass die Schaffung eines IAO-Gerichtes nach Art 37 Abs 2 IAO-Verfassung ein Weg zur Klärung der Interpretation des Übereinkommens 87 betreffend Streikrecht wäre, Unterstützung dieser Option
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