VO der BMVIT, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (58. Novelle zur KDV 1967)
Dokumente:
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BAK Stellungnahme KDV 58 Novelle
Seitens der Bundesarbeitskammer wird gegen die vorgeschlagenen Änderungen grundsätz-lich kein Einwand erhoben. -
AK Tirol Stellungnahme KDV
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol nimmt den Entwurf zur Kenntnis.