Konsultation zu den Leitlinien der Kommission für Konsultationen der Interessenträger

Die Leitlinien sind in erster Linie für Konsultationen während der Vorbereitungsphase (neue politische Maßnahmen, Programmplanung, Gesetzesvorschläge, delegierte und Durchführungsrechtsakte – mit oder ohne Folgenabschätzung) gedacht. Sie gelten auch für Konsultationen im Zusammenhang mit Bewertungen. Sie enthalten Hinweise und Anleitungen zu allen Aspekten der Durchführung von Konsultationen, von der Festlegung der Ziele bis hin zur Auswertung.

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