VO der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Höchstzinssatzverordnung geändert wird
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- Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
VO der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Höchstzinssatzverordnung geändert wird
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