Anlage zum Prüfungsbericht – AP-VO

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anlage zum Prüfungsbericht (AP-VO)

Dokumente

  • AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
  • BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.