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- AK Tirol Stellungnahme zur Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung
Wird zur Kenntnis genommen - BAK Stellungnahme zur Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung
Sehr kritisch sieht die BAK allerdings in diesem Zusammenhang die Länderkategorisierung auf Basis von Bewertungen durch Ratingagenturen sowie den Verweis auf die Einstufung durch Standard & Poor´s.