Bundesgesetz, mit dem das Tiermaterialiengesetz geändert wird (Tiermaterialiengesetz-Novelle 2012)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme zur Tiermaterialiengesetz-Novelle 2012
Es wird angeregt, die Aufbewahrungsfrist der zu tätigenden Aufzeichnungen von zwei Jahren auf zumindest fünf Jahre zu erweitern. - BAK Stellungnahme zur Tiermaterialiengesetz-Novelle 2012
Die BAK regt an, die Aufbewahrungsfrist der zu tätigenden Aufzeichnungen von zwei auf fünf Jahre zu erweitern. - Parlamentarische Materialien