Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme zur Durchführung unionsrechtlicher Bestimmungen des Tierschutzes
– ein befristeter Entzug des Sachkundenachweises reicht nicht aus, um ein hohes Maß an Tierschutz zu gewährleisten;
– Abänderung dahingehend, dass von den Kontrollorganen sämtliche Überschreitungen bei der zuständigen Behörde zu melden sind;
– Verbot des Einsatzes von CO2 zur Betäubung von Schweinen sowie der Elektrowasserbadbetäubung von Geflügel; - BAK Stellungnahme zur Durchführung unionsrechtlicher Bestimmungen des Tierschutzes
– ein befristeter Entzug des Sachkundenachweises reicht nicht aus, um ein hohes Maß an Tierschutz zu gewährleisten;
– Abänderung dahingehend, dass von den Kontrollorganen sämtliche Überschreitungen bei der zuständigen Behörde zu melden sind; - Parlamentarische Materialien