Signatur – und Vertrauensdiensteverordnung – SVV sowie Verordnung über die Feststellung der Eignung des Vereins „Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A-SIT)“ als Bestätigungsstelle

Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Verordnung über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Vorheriger SuchbegriffSignatur– und Vertrauensdiensteverordnung – SVV) und die Verordnung des Bundeskanzlers über die Feststellung der Eignung des Vereins „Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A-SIT)“ als Bestätigungsstelle erlassen werden.

Dokumente: