Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Frequenznutzungsverordnung 2013 geändert wird. Ziel der Frequenznutzungsverordnung ist die eine geordnete Verwendung von Funkfrequenzen und damit die Sicherstellung, dass Funkanwendungen störungsfrei betrieben werden können. Insbesondere wird der technologischen Weiterentwicklung und den Marktbedürfnissen im elektronischen Kommunikationssektor eine planbare Basis gegeben.
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme
- Anlage 1 FrequenznutzungsVO
- Anlage 2 FrequenznutzungsVO
- Anlage 3 FrequenznutzungsVO
- Entw Frequenznutzungs VO
- Erl FrequenznutzungsVO
- Vorbl FrequenznutzungsVO