Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten geändert wird
Dokumente:
- BAK Stellungnahme Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten
Abgelehnt wird jedoch die Textierung des § 5 Abs 1 Z 4 der gegenständlichen Verordnung, weil betriebliches Management nicht unmittelbar Gegenstand arbeitsmedizinscher Tätigkeit ist. Eine Verbindung der Arbeitsmedizin mit dem Bereich der „Wirtschaftsmedizin“ wird von der Bundesarbeitskammer strikt abgelehnt. - AK Tirol Stellungnahme Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten
Kein Einwand - Begutachtungsentwurf und Materialien