Mit August 2016 ist die Ausbildungspflicht für Jugendliche, die Ausbildung bis 18, in Kraft getreten. Diese wird erstmals für den Schulentlassjahrgang 2016/2017 gelten. Ab Juli 2017 gibt es eine Meldepflicht aller Jugendlichen, die in diesem Schuljahrgang die Schulpflicht beendet haben.
Zur Begleitung und Steuerung der Ausbildung bis 18 wurde ein Beirat eingerichtet, dem auch die Sozialpartner angehören. Für die Arbeiterkammer wurden Kollegin Silvia Hofbauer (Abt AMI) als Mitglied und Kollegin Renate Belschan – Casagrande (Abt BP) als stellvertretendes Mitglied entsandt. Der Beirat muss vor allen wichtigen Entscheidungen gehört werden. Dazu gehört auch die Festlegung der Liste der Ausbildungen, durch die die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. In der ersten Beiratssitzung wurde ein entsprechender Vorschlag zur Diskussion gestellt. Die Bundesarbeitskammer übermittelt diesen Vorschlag mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis zum 28.11.2016.
Um die weitere AK – interne Abstimmung in Zukunft zu erleichtern, wird auch um die Bekanntgabe einer zuständigen Kollegin oder eines zuständigen Kollegen ersucht.
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