ANSCH-DeregulierungsG

Ziel(e) des ANSCH-DeregulierungsG sind die Entbürokratisierung ohne Minderung der Schutzstandards und die Verbesserung des NichtraucherInnenschutzes am Arbeitsplatz
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
– Entfall von Aufzeichnungspflichten
– Vereinfachung bei Verfahren im Rahmen der Gesundheitsüberwachung
– Vereinfachungen bei der Präventivdienstbetreuung
– Reduktion des administrativen behördlichen Aufwands
– Erhöhung der Schutzstandards für Nichtraucher/innen am Arbeitsplatz
– Entfall von Arbeitgebermeldepflichten
– Verfahrensvereinfachung bei Freistellungen nach dem MSchG
– Entfall von Verwaltungsverfahren der Arbeitsinspektion

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