17. Antrag: Kaufpreis, anstelle des Verkehrswertes als Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr im Gerichtsgebührengesetz GGG, für geförderte und ins Eigentum der bisherigen Mieter

Antrag  AAB-FCG,  176. Vollversammlung – AK Tirol, 10.05.2019:  

Beschluss:  Einstimmig angenommen