Begutachtung Gleichwertigkeit von fachlichen Anstellungserfordernissen für pädagogische Fachkräfte in Kinderkrippengruppen

Verordnung über die Gleichwertigkeit von fachlichen Anstellungserfordernissen für pädagogische Fachkräfte in Kinderkrippengruppen

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Begutachtung 9. Novelle zur FSG-PV

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung geändert wird (9. Novelle zur FSG-PV)

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Begutachtung 59. KDV-Novelle

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordung 1967 geändert wird (59. Novelle zur KDV 1967)

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Begutachtung Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen

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Begutachtung Aufhebung der Mykotoxin-Verordnung

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung vom 22. April 1986 über den Höchstgehalt von Mykotoxinen bei Lebensmitteln aufgehoben wird

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Begutachtung Änderung Schulpflichtgesetz 1985 und Bildungsdokumentationsgesetz

Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden

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Begutachtung AVV-Novelle 2012

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Abfallverbrennungsverordnung geändert wird (AVV-Novelle 2012)

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  • AK Tirol Stellungnahme AVV-Novelle 2012
    Wird zur Kenntnis genommen
  • BAK Stellungnahme AVV-Novelle 2012
    Die BAK vermisst die Senkung des NOx-Emissionsgrenzwertes für Mitverbrennungsanlagen, ist aber voll der Hoffnung, dass die in den Erläuterungen in Aussicht gestellten Studie der Zementindustrie, die Ende 2014 vorliegen soll, den Weg zu einer Absenkung dieser Werte weisen wird.
    […]Wenn ÖNORMEN bzw andere technische Normen für verbindlich erklärt werden, wird nach Auffassung der BAK dem Publizitätserfordernis von Rechtsvorschriften nicht Genüge getan, wenn diese Normen nicht veröffentlicht werden.
  • Begutachtungsentwurf und Erläuterungen