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Stellungnahme zur Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung
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- AK Tirol Stellungnahme zur Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung
Wird zur Kenntnis genommen - BAK Stellungnahme zur Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf kurzfristige Ausfuhrkreditversicherung
Sehr kritisch sieht die BAK allerdings in diesem Zusammenhang die Länderkategorisierung auf Basis von Bewertungen durch Ratingagenturen sowie den Verweis auf die Einstufung durch Standard & Poor´s.
Stellungnahme Transparenzregister
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- AK Tirol Stellungnahme Transparenzregister
Kein Einwand - Es liegt noch keine BAK Stellungnahme vor.
Stellungnahme Notstandshilfeverordnung
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- AK Tirol Stellungnahme Notstandshilfeverordnung
Es muss auf die grundsätzliche Forderung der gänzlichen Nichtanrechnung des Partnereinkommens bei Bezug der Notstandshilfe hingewiesen werden.
Jedenfalls wird die Miteinbeziehung jener Personen in die geplante Einkommensgrenzenerhöhung gefordert, die trotz erfolgreicher medizinischer oder beruflicher Rehabilitation nicht wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden konnten. - Es liegt noch keine BAK Stellungnahme vor.
- Begutachtungsentwurf und Materialien
Stellungnahme SVÄG 2012
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- AK Tirol Stellungnahme SVÄG 2012
Auch wenn seitens der AK Tirol Maßnahmen, die es einem Versicherten ermöglichen, möglichst lange im Erwerbsleben zu verbleiben, begrüßt werden, so scheint der vorliegende Entwurf dieses Ziel nicht unbedingt effizienter erreichen zu lassen. - BAK Stellungnahme SVÄG 2012
Aufgrund der zwischen dem AMS, den Pensionsversicherungsträgern und den Krankenkassen geteilten Zuständigkeiten bei der Vollziehung von neuen Leistungen (Umschulungsgeld, Rehabilitationsgeld) entstehen Schnittstellen, die aufwändige Verwaltungsabläufe und für die Betroffenen statt Verbesserungen Belastungen durch Leistungskürzungen und Rechtsschutzdefizite mit sich bringen. Die BAK stimmt diesen Verschlechterungen nicht zu. - Begutachtungsentwurf und Materialien
Stellungnahme Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, Landesvertragslehrerpersonengesetz, Prüfungstaxengesetz, Unterrichtspraktikumsgesetz
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- AK Tirol Stellungnahme Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, Landesvertragslehrerpersonengesetz, Prüfungstaxengesetz, Unterrichtspraktikumsgesetz
Kein Einwand - Es liegt noch keine BAK Stellungnahme vor
- Begutachtungsentwurf und Materialien
Stellungnahme EU-Verkehrssicherheitspaket
Paket „Verkehrssicherheit“ der Europäischen Kommission
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- AK Tirol Stellungnahme EU Verkehrssicherheitspaket
Die AK Tirol regt an, auch die Lenk- und Ruhezeiten als Inhalt der Umwegskontrollen vorzusehen. - BAK Stellungnahme EU-Verkehrssicherheitspaket
Stellungnahme Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
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- AK Tirol Stellungnahme Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
Die Kammer befürwortet die Besserstellung für die Auskunftsrechte. - Es liegt noch keine BAK-Stellungnahme vor.
Stellungnahme Steuererklärung Formular 2012
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- AK Tirol Stellungnahme Steuererklärungen Formulare 2012
Die Kammer wendet sich gegen die Aufnahme von Punkt 6 (Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung) im Formular L1K. - Es liegt noch keine BAK Stellungnahme vor.
Begutachtung FLAG-Novelle 2012
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
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BAK Stellungnahme FLAG Novelle 2012
[…] So wird in Tirol neuerdings eine verbundweite Jahreskarte um 268 Euro für das Schuljahr und weitere 24,90 Euro für die Ferien angeboten – das gleiche Angebot bei VOR kostet jedoch nur 60 Euro. Es sollten im Gesetz jedenfalls Vorkehrungen getroffen werden, dass für alle SchülerInnen das Pauschalticket in allen Regionen unter den gleichen Bedingungen zur Verfügung steht. […] Im Sinne einer transparenten und möglichst einfachen Verwaltung sollte außerdem eine Regelung für die österreichweit einheitliche Ausstellung von Ausweisen für alle Auszubildenden getroffen werden. - AK Tirol Stellungnahme FLAG Novelle 2012
[…] Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Pauschalabgeltung für einen Schüler in Tirol höher oder niedriger sein soll als in einem anderen Bundesland. […]
Wir fordern deshalb eine für ganz Österreich geltende Festsetzung der Pauschale pro Schüler und die erbrachte Transportleistung, um nicht gerechtfertigte Unterschiede zwischen den Bundesländern zu vermeiden. Zusätzlich sehen wir Handlungsbedarf in Bezug auf den Kreis der Anspruchsberechtigten der Schülerfreifahrt, der durch diesen Entwurf unberücksichtigt bleibt. […]
Abschließend ist anzumerken, dass die Einführung dieser Pauschalabgeltung im Ver-bundgebiet der Verkehrsregion Ost und den Wiener Linien, die im Vorwort als „Pilotprojekt (…) auf vertraglicher Basis“ bezeichnet wird, mit einem äußerst faden Beigeschmack behaftet ist, da sie eine eklatante Besserstellung der Schüler in Wien, Niederösterreich und Burgenland im Vergleich zu anderen Bundesländern darstellt: Dasselbe Angebot – eine Jahreskarte für das gesamte Verbundgebiet – kostet beim VOR somit 60 Euro, in Tirol neuerdings 300 Euro. Aus Sicht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol wäre eine österreichweite Neuorganisation der Schülerfreifahrt von Beginn an anstrebenswert gewesen, anstatt nach Ankündigung eines Pilotprojektes erst die gesetzliche Grundlage hierfür zu schaffen. - Ministerialentwurf und Materialien (400 ME)
- Regierungsvorlage Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (1908 d.B)