OGH zur Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung

Die in § 16 Abs 8 S 3 MRG normierte Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung mangels eines der Gültigkeitserfordernisse gemäß § 29 Abs 1 Z 3 MRG nicht durchsetzbar ist. (RS0134476) „OGH zur Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung“ weiterlesen