Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung vom 22. April 1986 über den Höchstgehalt von Mykotoxinen bei Lebensmitteln aufgehoben wird
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Aufhebung der Mykotoxin-Verordnung
Kein Einwand - BAK Stellungnahme Aufhebung der Mykotoxin-Verordnung
Eine gänzliche Aufhebung dieser Verordnung würde damit auch eine Verschlechterung der Lebensmittelsicherheit bedeuten. In Deutschland sind die Höchstwerte, die sich aus der EU-Verordnung ergeben, in die Kontaminanten-Verordnung eingearbeitet und somit die vorhanden Höchstwerte für alle anderen Lebensmittel beibehalten. Eine solche Vorgangsweise ist auch für Österreich einzufordern. - Begutachtungsentwurf und Erläuterungen