Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird (AWG-Novelle Kontrolle)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme AWG-Novelle Kontrolle
Wird zur Kenntnis genommen - BAK Stellungnahme AWG-Novelle Kontrolle
Die Durchführung der kommunalen Problemstoffsammlungen im Wege einer „mobilen“ Sammlung zweimal jährlich (~ so § 28 AWG idgF) ist bei weitem nicht mehr zeitgemäß, um die gebotene Erreichbarkeit und Bequemlichkeit zB für berufstätige GemeindebürgerInnen sicherzustellen. Dies sollte auch im Gesetzestext zu den Pflichten der Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausdruck kommen. - Begutachtungsentwurf (421/ME) und Materialien