Verordnung der E-Control, mit der die Clearinggebühr für die Erfüllung der Aufgaben eines Bilanzgruppenkoordinators festgesetzt wird (Strom -Clearinggebühr-Verordnung) und Verordnung der E-Control , mit der das Clearingentgelt für die Erfüllung der Aufgaben eines Bilanzgruppenkoordinators im Erdgasbereich festgesetzt wird (Erdgas-Clearingentgelt-Verordnung)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Clearingentgelt-Verordnungen Strom und Gas
Gegen die Clearingentgelt-Verordnung, die gleichzeitig für den Bereich Strom zum Begutachtung übermittelt wurde, erhebt die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol keinen Einwand. - Begutachtungsentwurf und Materialien