Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Vermindung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013) erlassen wird
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013
Wird zur Kenntnis genommen - BAK Stellungnahme Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013
Die Bundesarbeitskammer (BAK) nimmt die Minimalumsetzung der Richtlinie 2010/75/EU in
das EG-K zur Kenntnis.[…]
Der Verzicht auf jegliche Grenzwertfestlegung für Emissionen bei Ablaugekessel der Zellstofferzeugung bei bestehenden Anlagen (§ 9), bei neuen Anlagen und der Aktualisierung von Genehmigungsanlagen (§ 10) sowie in Anlage 3 (Emissionsgrenzwerte für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr) mit gleichzeitiger Außerkraftsetzung der Luftreinhalteverordnung wird von der BAK abgelehnt. - Ministerialentwurf (454/ME) und Materialien