Verordnung des Vorstands der E-Control über die Qualität der Netzdienstleistungen (NetzdienstleistungsVO Strom 2012, END-VO 2012)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme NetzdienstleistungsVO Strom 2012
Wird zur Kenntnis genommen - BAK Stellungnahme NetzdienstleistungsVO Strom 2012
Trotz der positiven Gesamtbewertung erkennt die BAK beim vorliegenden VO-Entwurf in
folgenden Punkten Anpassungsbedarf:- Mindestfrist für die Vorankündigung von geplanten Versorgungsunterbrechungen von
- zwei auf fünf Tage ausdehnen (§ 7 Abs. 1)
- Zweistündiges Zeitfenster für Termineinhaltung als Maximalwert (§ 11)
- Kostenlose Kundenhotline (§ 12 Abs. 1)
- Verpflichtende und umfassende KundInneninformation über den Einbau von Smart Metern (§ 12)
- Veröffentlichung der NetzbenutzerInnen-Befragung durch E-Control (§ 13)
- Inkrafttreten-Datum und Übergangsbestimmungen vorverlegen (§ 16, § 17)
- Begutachtungsentwurf NetzdienstleistungsVO Strom 2012 und Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf