Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 – VersRÄG 2013)
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme VersRÄG 2013
Die AK Tirol spricht sich gegen eine Änderung des § 6 Abs 3 VOEG aus. Einem verletzten Arbeitnehmer steht nach der vorgesehenen Änderung nur noch die Möglichkeit offen, einen Arbeitskollegen hinsichtlich der Haftung in Anspruch zu nehmen, wobei bei Körperverletzungen mit Dauerfolgen die damit verbundenen Kosten regelmäßig nicht von einem Arbeiter aufgebracht werden können…. - BAK Stellungnahme VersRÄG 2013
Es wird daher abgelehnt, dass die betriebliche Kollektivversicherung von der Unisex-Regel
ausgenommen wird. Die BAK spricht sich dafür aus, dass die Unisex-Regel auch auf Pensionskassen
im Sinn des PKG Anwendung finden sollte u.v.m. - Ministerialentwurf (414/ME) und Materialien