Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Bezeichnung, Sitz und örtliche Zuständigkeit der Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung (Wildbach- und Lawinenverbauung – Dienststellenverordnung – WLV DienststellenV)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Wildbach- und Lawinenverbauung – Dienststellenverordnung
Wir sehen die Schließung der Sektion Schwaz sehr kritisch, die finanziellen Einsparungen sind nicht nachvollziehbar. Nicht alle Einrichtungen des Landes sind in der Landeshauptstadt zu bündeln, um qualitativ hochwertige Arbeitsplätze auch in den Regionen bieten zu können… - BAK Stellungnahme Wildbach- und Lawinenverbauung – Dienststellenverordnung