Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen und zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (Reihungskriterien-Verordnung) geändert wird (4. Änderung der Reihungskriterien-Verordnung)
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme: Kein Einwand.
- BAK Stellungnahme
- Begutachtungsentwurf und Materialien