Begutachtungsverfahren Änderung des KMU-Förderungsgesetzes

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Aufgrund § 82 BHG 2013 liegt die Zuständigkeit für Bundeshaftungen in der Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen. Die vorliegende Änderung des KMU-Förderungs-Gesetzes auf Initiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bedarf daher neben der Einvernehmensherstellung mit dem Bundesministerium für Finanzen auch ergänzender Maßnahmen legistischer und vertraglicher Natur des Bundesministeriums für Finanzen.

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