Veröffentlicht am 3. Juli 2014 von MichaelBegutachtungsverfahren Anlage zum Prüfbericht Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfbericht geändert wird Dokumente AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen. BAK Stellungnahme