Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Angaben, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt (Loskennzeichnungsverordnung)
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme: Kein Einwand.
- BAK Stellungnahme
- Begutachtungsentwurf und Materialien