Begutachtungsverfahren Umgebungslärm-Aktionsplan (Autobahnen und Schnellstraßen / Schienenstrecken)

Aktionspläne zur Bekämpfung von Umgebungslärm sind alle fünf Jahre auszuarbeiten oder zu überprüfen. Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt immer durch die für die Lärmquelle zuständige Behörde, der Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen.

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