Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen eine von der Bestimmung des § 38 Abs. 6 StVO abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen für zulässig erklärt wird
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- AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
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